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Was ist eigentlich Mietrecht?

Das deutsche Mietrecht ist im BGB geregelt und befasst sich mit sämtlichen Angelegenheiten, die in Verbindung mit einem Mietgegenstand stehen. Insbesondere bestimmt das Rechtsgebiet die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien innerhalb eines Mietvertrages.

Möchte man die gesetzlichen Mietrechtsreglungen chronologisch darstellen, so beginnt das Mietrecht mit den verschiedenen Mietverhältnissen (Pacht). Dabei sind sämtliche Vorschriften des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen. Nach den Mietverhältnissen werden die Rechte und Pflichten der Parteien, die aufgrund des Mietvertrages entstehen, genannt. So hat der Mieter beispielsweise die Pflicht, einem Mangel der Mietsache unverzüglich den Vermieter zu melden. Anderenfalls macht der Mieter sich schadensersatzpflichtig.

Das Mietrecht schließt mit der Beendigung und dem Auszug des Mieters ab. Insbesondere sind Vorschriften zur Kündigung von Mietverhältnissen vorhanden. Grundsätzlich endet ein Mietvertrag nach dem Gesetz, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt worden ist. Liegt eine wirksame Kündigung vor, so ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter die Wohnung zu überlassen. Der Mieter hat somit eine Rückgabepflicht.

Bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter ist es für einen Laien sehr schwierig eine richtige Lösung zu finden.  Sehr häufig stellt sich die Frage, nach der Mietminderungshöhe, sobald ein Mangel an der Mietsache auftritt. Auch die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einem Laien in der Regel nicht bekannt. Mithilfe einiger richtungsweisender Entscheidungen können Mieter einige Rechtsfragen selbst beantworten.